Die Demokratie
Die deutsche Demokratie wird von den Politikern in den höchsten Tönen gelobt. Die Bürger sehen dies aber ganz anders. Deutschland ist gespalten in drei Bürgerschichten mit unterschiedlichen Rechten. Ist das wirklich der Volkswille? Demokratie heißt Volksherrschaft. Für Demokratie müssen die Gesetze dem Willen der Mehrheit der Bürger entsprechen. Eine direkte Demokratie wäre nicht praktikabel. Deshalb wird die Demokratie als repräsentative Demokratie realisiert. In freien Wahlen werden Parteien mit Abgeordneten für ein Parlament gewählt. In den Parteien interessieren sich die Beamten und Selbständigen stärker für die Politik als die Arbeitnehmer. Dadurch nimmt der Anteil der Beamten und den Selbständigen mit jeder Stufe der Vertretung der Bürger in den demokratischen Institutionen zu: In Deutschland steigt der Anteil der Beamten und Selbständigen von ca. 13 Prozent bei den Bürgern auf ca. 54 Prozent im Parlament und auf 72 Prozent im Parlamentarischen Rat. Deshalb sind das Parlament und besonders der Parlamentarische Rat keineproportionale Vertretung der Bürgerschichten. Dabei sind die Interessen gewählten Abgeordneten der Bürgerschichten in finanziellen Fragen gegnerisch. Deshalb muss in der repräsentativen Demokratie die Arbeit der Abgeordneten für eine reale Demokratie von den Bürgern kontrolliert werden. Die Verfassung muss deshalb in einer Volksabstimmung und die Regierungsarbeit durch Wahlen kontrolliert werden.
In Deutschland wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat erarbeitet. Im Grundgesetz haben die Beamten mit ihrer Mehrheit von 72 Prozent keine Gleichberechtigung sondern nur eine Gleichheit vor dem Gesetz festgelegt. Dies erfolgte damit sie sich im Parlament massive Privilegien festlegen können. Bei einer Volksabstimmung über das Grundgesetz hätten die Bürger dies abgelehnt. Deshalb wurde von den Beamten eine Volksabstimmung der Bürger über das Grundgesetz nicht zugelassen, d.h. die Demokratie verhindert. Außerdem werden dadurch gebrochen: die UN-Menschenrechtskonvention, Artikel 1: „Alle Menschen sind gleich an Würde und Rechten“ und die Charta der Europäischen Union, Artikel 6: „Jeder hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit“. Deutschland sollte die unterzeichneten Verträge einhalten.
Die Ursache des Problems ist die Existenz des althergebrachten Beamtenstatus. Nach J.J. Rousseau ist eine Demokratie nur mit gleichberechtigten Bürgern möglich. Für eine Realisierung von Freiheit und Demokratie muss im Grundgesetz das Gleichheitsgebot von „Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich“ in „Alle Bürger sind gleichberechtigt“ geändert werden. Die Realisierung könnte durchgesetzt werden, wenn die Bürger die Einhaltung des Grundgesetzes, Artikel 146 mit der notwendigen Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Verfassung erzwingen würden. Organisator bei der Vertretung der Rechte der Arbeitnehmer müsste die Gewerkschaft sein. Alternative wäre die Gründung einer Interessenvertretung aller Arbeitnehmer, die auch die tariffreien Arbeitnehmer umfasst. Bei einem Grundgesetz mit Freiheit und Gleichberechtigung der Bürger wären die private Krankenversicherung und die Pensionsversicherung unzulässig. Die Beamten und Selbständigen müssten sich gesetzlich versichern. Vorteile würden aber transparent. Die wichtigste Voraussetzung zur Beseitigung des Zwei-Klassen-Sozialsystems wäre eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung mit Umstellung des mittleren Zusatzbeitrages von ca. 3,2 Prozent in einen Pflicht-Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent bei gleicher Höhe der Zusatzrente.
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