Die Demokratie

 

Die deutsche Demokratie wird von den Politikern in den höchsten Tönen gelobt. Die Bürger sehen dies aber ganz anders. Deutschland ist gespalten in drei Bür­gerschichten mit unterschiedlichen Rechten. Ist das wirklich der Volkswille? Demokratie heißt Volks­herrschaft. Für De­mokratie müssen die Gesetze dem Willen der Mehrheit der Bürger ent­sprechen. Eine direkte De­mokratie wäre nicht praktikabel. Deshalb wird die Demokratie als reprä­sen­tative Demokratie rea­lisiert. In freien Wahlen wer­den Parteien mit Abgeordneten für ein Parlament gewählt. In den Parteien interessieren sich die Beamten und Selb­stän­digen stär­­ker für die Po­litik als die Ar­beit­nehmer. Dadurch nimmt der An­teil der Be­am­ten und den Selb­stän­di­gen mit jeder Stu­fe der Ver­tretung der Bürger in den demo­kratischen Institutionen zu: In Deutsc­h­land steigt der Anteil der Beamten und Selbstän­digen von ca. 13 Prozent bei den Bür­gern auf ca. 54 Prozent im Par­lament und auf 72 Pro­zent im Parla­men­­tarischen Rat. Deshalb sind das Par­lament und be­sonders der Par­la­men­tarische Rat keineproportionale Vertre­tung der Bür­ger­schichten. Dabei sind die In­ter­essen gewählten Abgeordneten der Bürgerschichten in fi­nan­ziellen Fragen geg­nerisch. Deshalb muss in der reprä­sentativen Demokratie die Arbeit der Ab­geordneten für eine reale De­mokratie von den Bürgern kontrolliert werden. Die Verfassung muss deshalb in einer Volksabstimmung und die Regierungsarbeit durch Wahlen kontrolliert werden.

In Deutschland wurde das Grundgesetz vom Parla­men­tarischen Rat erarbeitet. Im Grund­gesetz haben die Beamten mit ihrer Mehrheit von 72 Prozent keine Gleichberechtigung sondern nur eine Gleich­heit vor dem Gesetz festge­legt. Dies erfolgte damit sie sich im Par­lament massive Privilegien festlegen können. Bei einer Volksabstimmung über das Grundgesetz hätten die Bürger dies abgelehnt. Deshalb wurde von den Be­amten eine Volks­abstim­mung der Bürger über das Grund­gesetz nicht zu­ge­lassen, d.h. die De­mokratie verhin­dert. Außerdem wer­den dadurch gebrochen: die UN-Men­schen­­rechts­kon­ven­tion, Ar­tikel 1:  „Alle Men­schen sind gleich an Würde und Rech­ten“ und die Char­ta der Euro­päischen Union, Artikel 6: „Jeder hat das Recht auf Freiheit und Sicher­heit“. Deutschland sollte die un­ter­zeichneten Ver­träge ein­halten.

Die Ursache des Problems ist die Existenz des althergebrachten Beamtenstatus. Nach J.J. Rous­seau ist eine De­mo­kratie nur mit gleich­be­rechtigten Bür­gern mög­­­­lich. Für eine Realisierung von Freiheit und Demokratie muss im Grund­gesetz das Gleich­heitsgebot von „Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich“ in „Alle Bürger sind gleichberechtigt“ geändert werden. Die Rea­li­sie­rung könnte durchgesetzt werden, wenn die Bürger die Einhaltung des Grundgesetzes, Ar­tikel 146 mit der notwen­digen Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Ver­fassung erzwin­gen würden. Organisator bei der Vertretung der Rechte der Ar­beitnehmer müsste die Ge­werkschaft sein. Alternative wäre die Gründung einer Interessen­vertretung aller Arbeitnehmer, die auch die tariffreien Arbeitnehmer umfasst. Bei einem Grund­gesetz mit Frei­heit und Gleichberechtigung der Bür­ger wären die private Kran­ken­versiche­rung und die Pensionsversiche­rung un­zu­lässig. Die Beamten und Selb­ständigen müssten sich gesetzlich versichern. Vor­teile würden aber trans­parent. Die wichtigste Voraussetzung zur Beseitigung des Zwei-Klassen-Sozialsystems wäre eine Reform der gesetzlichen Rentenversi­che­rung mit Umstellung des mittleren Zusatzbeitrages von ca. 3,2 Prozent in einen Pflicht-Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent bei gleicher Höhe der Zusatzrente.

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